
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
EDR Event Dokumentationen (Stefan Rasch)
1. Allgemein
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder vorliegen. ( Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Ausdrucke, usw. )
2. Urheberrecht und Leistungsschutz
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, ausser dies wurde schriftlich mit dem Auftraggeber anders vereinbart. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, dann wird der Umfang dieser Rechte individuell mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Es ist dem Auftragnehmer auch nicht gestattet, die Bilder nachträglich elektronisch zu bearbeiten oder zu verändern, ausser dies wurde vorher anders vereinbart. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Negative, Datenträger, Originaldateien verbleiben grundsätzlich beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
Wenn der Fotograf im Rahmen von Veranstaltungen gebucht wird, dann kann er davon ausgehen, dass der Auftraggeber sowie die teilnehmenden Personen mit einer fotografischen Dokumentation einverstanden sind. Wenn der Auftraggeber die Bilder danach in gedruckter Form oder elektronisch veröffentlicht, dann haftet der Fotograf nicht für etwaige daraus entstehende Schadenersatzforderungen.
3. Leistungsumfang
Sofern es vorher nicht anders vereinbart wurde, beinhaltet das vereinbarte Honorar die Erstellung der Fotos und eine Grundbearbeitung, welche lediglich die ggf. erforderliche Korrektur von Helligkeit und Bildkontrasten enthält. Darüber hinausgehende Bearbeitungen werden nur gegen ein zusätzliches Honorar durchgeführt, das individuell vereinbart wird.
4. Das Recht am eigenen Bild
Der Fotograf behält sich das Recht vor, von ihm hergestellte Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen, oder in Medien zu veröffentlichen. Der/die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Lichtbilder, die dem Bereich Erotik zuzuordnen sind. Der Fotograf verpflichtet sich, solche Bilder und Daten streng vertraulich zu behandeln. Die Ausstellung, oder sonstige Verwertung von Lichtbildern aus diesem Bereich bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Person.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder gelten die vor Auftragsbeginn vereinbarten Preise und Honorare. Diese Preise sind für beide Seiten verbindlich und gelten mit der Bestellung der Lichtbilder, oder der Inanspruchnahme der Leistung als akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen sind vor der Auftragsabwicklung zu treffen und bedürfen der Schriftform. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel bei Abholung der Bilder in bar zu begleichen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Lichtbilder und sonstige ausgehändigte, oder gelieferte Waren Eigentum des Fotografen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen, hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung , sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die dadurch evtl. entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch an bereits begonnenen Arbeiten.
6. Haftung
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihm verwendetes und ihm überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern eine termingerechte Auftragserfüllung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare technische Störungen nicht möglich ist, kann der Fotograf dafür nicht haftbar gemacht werden. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Wird ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Fotografen auf den Materialersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können daher auch dem Auftraggeber nicht zugebilligt werden. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative und Daten sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, Bilddaten nach 2 Jahren zu löschen. Der Fotograf haftet für die Dauerhaftigkeit und die Lichtbeständigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Die Versendung von Lichtbildern im Sinne dieser AGB, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lichtbilder anzuzeigen.
7. Ausfallhonorar
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die dieser zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, hat der Fotograf das Recht, bis zu 25% des Auftragswertes als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Nachbestellungen sind nur rückgängig zu machen, sofern der Auftrag noch nicht durch das Fremdlabor bearbeitet worden ist. Schadensersatzansprüche entstehen dem Auftraggeber nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit des Fotografen. Liefertermine für Lichtbilder gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen, die Dritte zu verantworten haben.
8. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Fotografen.